AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ballettschule Bentke gelten für alle Stunden, Kurs- und Veranstaltungsorte der Ballettschule Bentke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Schüler und Schülerinnen haben den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
§ 2 Vertragsschluss und -dauer
Mit Unterzeichnung des Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen der Ballettschule Bentke und dem Vertragspartner (Schüler oder Schülerin).
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 3 volle Monate geschlossen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der jeweils gültigen Unterrichtsgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Unterrichtsstunden berechtigt.
Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner der Ballettschule Bentke.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährigen Schüler und Schülerinnen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen monatlichen Unterrichtsgebühren.
Die Unterrichtsgebühren sind monatlich spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats oder vierteljährlich, immer zum Quartalsanfang zu entrichten (3. Werktag).
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem Konto der Ballettschule Bentke an.
Die Zahlung der Unterrichtsgebühr erfolgt per Überweisung oder nachschriftlicher Erteilung der Einzugsermächtigung im Wege des Lastschriftverfahrens.
Bei Zahlungsverzug berechnet die Ballettschule Benke für jede schriftliche Mahnung EUR 5,00 pauschalierter Mahnkosten.
Weiterhin sind vom Vertragspartner für den Fall des Verzuges Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in der jeweiligen Höhe zusätzlich zu den Kursgebühren zu bezahlen.
Ist die Lastschrift wegen mangelnde Kontodeckung nicht möglich, werden zudem insgesamt 6 Euro Rücklast- und Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Unterrichtsgebühren.
§ 4 Preise
Die Unterrichtsgebühren sind im jeweiligen persönlichen Vertrag aufgeführt.
Die Ballettschule Bentke behält sich vor, die Unterrichtsgebühren einmal jährlich anzupassen.
§ 5 Versäumte Stunden, Krankheitsfall, Teilnahmebedingungen
Sollte eine Schüler oder eine Schülerin Stunden versäumen, können diese nur nach Absprache und mit Zustimmung der Ballettschule Bentke nachgeholt werden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht jedoch nicht.
Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt, d. h. für mindestens einen Monat am Unterricht nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines der Ballettschule Bentke vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit der Ballettschule Bentke nachgeholt werden.
Sollte ein Schüler oder eine Schülerin länger als zwei Monate erkranken, muss, falls ein Ruhen des Vertrages gewünscht wird, die krankheitsbedingte sowie die voraussichtliche Dauer der Verhinderung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Vertrag kann dann ab der 9. Woche bis zur Genesung ruhen.
Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt jedoch in keinem Falle.
Während der Schulferien in Nordrhein- Westfalen und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die monatlichen Unterrichtsgebühren weiter zu entrichten.
Sofern ein Schüler oder eine Schülerin sich unbillig verhält (z. B. durch Trunkenheit, Beleidigungen, Wandalismus etc. auffällt), kann die Ballettschule Bentke sie oder ihn ohne Anspruch auf Rückerstattung von Unterrichtsgebühren vom weiteren Unterricht ausschließen.
Falls zwingende Gründe (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des (Tanz)lehrers, höhere Gewalt) vorliegen, können Unterrichtsstunden nachgeholt, zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Unterrichtsräume verlegt werden.
Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Tanzlehrer oder eine bestimmte Lehrkraft, sondern nur an einen bestimmten Kurs gebunden.
§ 6 Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich bei der Ballettschule Bentke eingehen. Der Vertrag kann jeweils 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der Ballettschule Bentke an. Für eine fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Haftung
Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der Ballettschule Bentke geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Ballettschule Bentke oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist, ausgeschlossen.
Für die Garderobe des Vertragspartners bzw. deren anderweitige (Wert)-Gegenstände etc. wird keine Haftung übernommen.
Schäden an Inventar bzw. Räumlichkeiten, die durch Schüler der Ballettschule Bentke vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden sind von diesen zu ersetzen.
§ 8 Film- und Fotoaufnahmen
In der Ballettschule Bentke werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, dass von ihm oder seines minderjährigen Kindes gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, teilt er dies der Ballettschule Bentke schriftlich mit. Andernfalls geht die Ballettschule Bentke davon aus, dass er der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz der Ballettschule Bentke übergehen.
Die Fotos werden z. B. von der Ballettschule Bentke auf der Internetseite www.ballettschule-bentke.de eingestellt. Sofern der Vertragspartner dies nicht wünscht, muss er die Ballettschule Bentke kontaktieren. Die Ballettschule Bentke wird das Foto sodann unverzüglich entfernen lassen.
§ 9 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen
Mit Betreten der Räume sowie Kurs- und Veranstaltungsorten der Ballettschule Bentke sowie mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Witten. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.